Valle de Mizque

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Statuten

Artikel 1: Name, Sitz, Ziel

Die Aktion Mizque ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. Der Sitz ist Sissach.

Der Verein unterstützt Entwicklungsprojekte und humanitäre Aktionen in der Provinz Mizque von Bolivien. Der geographische Bereich kann das ganze Departement Cochabamba umfassen. Ziel ist es, die Lebensbedingungen der unterstützten Personen und Gruppen zu verbessern. Dabei ist eine nachhaltige Wirkung anzustreben.

Die Unterstützung kann sich auf Projekte und Aktionen beziehen, die von anderen Organisationen oder Privaten durchgeführt werden. Der Verein kann auch selber als Träger auftreten. In besonderen Fällen richtet sich die Unterstützung an Einzelpersonen.

Artikel 2: Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können Mitglied des Vereins werden.

Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt

  1. durch die schriftliche Austrittserklärung, die nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich ist,
  2. wenn der Jahresbeitrag nicht bezahlt wird,
  3. durch Ausschluss durch die Generalversammlung.

Artikel 3: Organe

Organe des Vorstandes sind:

  1. die Generalversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Rechnungsrevisoren

Die Mitglieder der Organe arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Es werden keine Reisespesen ausbezahlt.

Artikel 4: Generalversammlung

Die ordentliche GV tritt anfangs Jahr zusammen. Der Vorstand lädt mindestens 14 Tage im Voraus ein.

Der Vorstand kann bei Bedarf eine ausserordentliche GV einberufen. Ein Fünftel der Mitglieder kann eine ausserordentliche GV verlangen.

Die Aufgaben der Generalversammlung sind:

  1. Wahl des Vorstandes und der Revisonsstelle, bestehend aus zwei Rechnungsrevisorinnen oder –revisoren
  2. Kenntnisnahme des Jahresprogrammes des Vorstandes
  3. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  4. Ausschluss von Mitgliedern
  5. Änderungen der Statuten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
  6. Auflösung des Vereins mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder

Artikel 5: Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter einer Präsidentin oder einem Präsidenten, einer Kassierin oder einem Kassier.

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. Identifizieren von Projekte und Aktionen
  2. Erstellen eines Jahresprogrammes mit den vorgesehenen Projekten und Aktionen sowie dem Budget
  3. Durchführen der Projekte und Aktionen
  4. Führen der Rechnung
  5. Einladung der Generalversammlung
  6. Aufnahme von neuen Mitgliedern

Artikel 6: Revisionsstelle

Zwei Rechnungsrevisorinnen oder –revisoren prüfen die Rechnung des Vorstandes und stellen der GV Antrag über die Entlastung.

Sie werden auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

Die Rechnungsrevisorinnen oder –revisoren müssen nicht Mitglied des Vereins sein.

Artikel 7: Finanzen

Der Jahresbeitrag der Mitglieder beträgt 20 Franken pro Jahr.

Der Verein kann Spendengelder von natürlichen oder juristischen Personen sowie von der öffentlichen Hand einnehmen.

Über die Ausgaben des Vereins entscheidet der Vorstand nach Massgabe der Statuten.

Artikel 8: Schlussbestimmungen

Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins ist das Vermögen einem anderen in Bolivien tätigen Hilfswerk zu übergeben.

Die vorliegenden Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 17. Dezember. 2004 in Sissach genehmigt worden.

Die anwesenden Gründungsmitglieder:

Ruth Bumbacher Lindt, Basel
Werner Mahrer-Bumbacher, Sissach
Susanna Hochstrasser-Lüthi, Hölstein
Dominik Mahrer, Birmensdorf
Thomas Hochstrasser-Lüthi, Hölstein
Beatrice Mahrer-Bumbacher, Sissach